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Beweissicherung

Aufgrund der stetigen Zunahme krimineller Handlungen, die mit Hilfe von EDV-Systemen begangen werden, erlangen Beweissicherungs-verfahren in der EDV zunehmend an Bedeutung. Die Gewinnung der Beweismittel muss dabei unter größter Vorsicht erfolgen. So darf es zu keiner Veränderung an den Originaldaten des zu untersuchenden Systems kommen, da dies ggf. zu einer Vernichtung von weiteren auf dem System gespeicherten Beweisen führen kann. Sachkunde, Objektivität und Zuverlässigkeit sowie der Einsatz geeigneter Soft- und Hardware sind daher zwingend notwendig, um die prozessuale Verwertung der Beweismittel nicht zu gefährden.

Als EDV-Sachverständiger verfüge ich nicht nur über die notwendige Software und technische Ausstattung, sondern auch über die erforderlicheQualifikation, Sachkunde und Zuverlässigkeit, um Beweissicherungsverfahren durchzuführen.

Computer-Forensik

Die Computer-Forensik ist ein Fachgebiet der Beweissicherung in der EDV. Hierbei wird zunächst ein forensisches Duplikat eines Datenträgers angefertigt (1 zu 1 Kopie), um sicherzustellen, dass das Original im Rahmen der forensischen Untersuchung nicht verändert oder schlimmstenfallszerstört wird. Anschließend erfolgt eine sehr detaillierte Analyse sämtlicher auf dem Datenträger gespeicherten Daten. Hierbei werden auch Bereiche untersucht, die für den normalen Anwender nicht oder nicht mehr sichtbar sind. So ist es durch den Einsatz geeigneter Verfahren häufig möglich, gelöschte oder verloren geglaubte Dateien und Fragmente wieder sichtbar zu machen. Nicht selten sind diese so wieder gefundenen Daten entscheidende Beweisstücke.

Auftraggeber

Auftraggeber für Beweissicherungsverfahren sind in erster Linie Strafverfolgungsbehörden. Aber auch Geschädigte können eine Beweissicherung durch einen Sachverständigen am eigenen Rechnersystem in Auftrag geben, um die Manipulation bzw. das Ausspähen von Daten oder einen Viren bzw. Wurmbefall nachzuweisen. Dies ist insbesondere hinsichtlich der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen von Bedeutung.

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